| Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 16.07.2020 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 2. Antrag A1 Satzungsänderung (Kreisvorstand) |
| Antragsteller*in: | Kreisvorstand Leipzig von Bündnis 90/Die GRÜNEN (Kreisvorstand) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 10.03.2020, 13:43 |
A1.13: Satzungsänderungsantrag an die Finanzordnung
Antragstext
Satzungsänderungsantrag
an die Finanzordnung, III. Erstattungsordnung §24 Abrechnung:
Der/die Anspruchsberechtigte hat spätestens 2 Wochen nach Entstehung der
Aufwendung schriftlich durch Abrechnung seinen Anspruch geltend zu machen.
Später geltend gemachte Ansprüche werden nur nach Nachweis besonderer Gründe
der/des Anspruchsberechtigten erstattet.
Soll geändert werden in:
Der/die Anspruchsberechtigte hat spätestens 6 Wochen nach Entstehung der
Aufwendung schriftlich durch Abrechnung seinen Anspruch geltend zu machen.
Später geltend gemachte Ansprüche werden nur nach Nachweis besonderer Gründe
der/des Anspruchsberechtigten erstattet.
Begründung
Der Abrechnungszeitraum von 2 Wochen ist sehr kurz und wird nur mäßig eingehalten. Der Vorstand muss demnach über verspätet eingegangene Abrechnungen entscheiden. Eine Verlängerung des Abrechnungszeitraums auf 6 Wochen entlastet den Vorstand und auch die Mitglieder, die eine Erstattung wünschen.
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